Über 250 Anwälte im Partnernetzwerk · KI-gestützte Ersteinschätzung
Sorgerecht · Familienrecht

Sorgerecht, Aufenthalt, Umgang – klären Sie es, bevor Fakten geschaffen werden.

Ob gemeinsame Sorge, alleiniges Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Wechselmodell: Der Weg hängt davon ab, wie die Sorge heute geregelt ist und was Sie erreichen wollen. Unser Wegweiser ordnet Ihren Fall ein – eine Kanzlei mit Expertise im Familienrecht übernimmt.

  • KI-Ersteinschätzung Ihres Falls + Kanzlei mit Expertise im Familienrecht prüft
  • Maßstab ist immer das Kindeswohl (§ 1697a BGB) – nicht wer lauter ist
  • Verfahrenswert gesetzlich festgelegt (§ 45 FamGKG) – die Kosten sind planbar
Wurde das Kind ohne Ihre Zustimmung mitgenommen? Dann zählt jeder Tag.

Sorgerechts-Wegweiser

Welcher Weg Ihr Fall ist – und was er kostet

Ihr Weg
Verfahrenswert (gesetzlich, § 45 FamGKG)4.000 €
Anwaltliche Vertretung außergerichtlich, ca.*– €
Gerichtliches Verfahren erste Instanz, ca.*– €
Erstberatung, gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG)– €

*Orientierung nach RVG auf Basis des gesetzlichen Verfahrenswerts, keine Rechtsberatung. Bei Verfahrenskostenhilfe trägt die Staatskasse die Kosten ganz oder teilweise.

Der teuerste Fehler im Sorgerecht: abwarten, bis Fakten geschaffen sind.

Familiengerichte orientieren sich stark an Kontinuität: Wo ein Kind über Monate lebt, wird schnell zum Maßstab. Wer nach einem einseitigen Umzug oder einer Mitnahme des Kindes wochenlang zuwartet, verhandelt später gegen eine gewachsene Situation. Umgekehrt gilt: Wer selbst Fakten schafft, riskiert genau das Gegenteil – ein eigenmächtiger Wegzug kann als mangelnde Bindungstoleranz gewertet werden. Beides lässt sich vermeiden, wenn früh geklärt wird, welcher Antrag der richtige ist.

In drei Schritten zu einer belastbaren Regelung

Transparent, was unverbindlich ist – und was ein Mandat wird.

SCHRITT 1
Unverbindlich

KI-Ersteinschätzung

Sie beantworten acht Fragen zu Sorgerecht, Aufenthalt, Verständigung und Kind. Unsere KI ordnet Ihren Fall rechtlich ein – sofort.

SCHRITT 2
Unverbindlich

Eine Kanzlei mit Expertise im Familienrecht prüft

Eine Partnerkanzlei bewertet Ihren Fall und bespricht mit Ihnen, welcher Antrag trägt – und ob eine außergerichtliche Einigung realistisch ist.

SCHRITT 3
Mandat · gesetzliche Gebühren

Einigung oder Antrag

Elternvereinbarung, Vermittlung über das Jugendamt (§ 17 SGB VIII) oder Antrag beim Familiengericht – bei Eilbedürftigkeit als einstweilige Anordnung (§ 49 FamFG).

Selbst regeln – oder anwaltlich klären lassen?

Ohne Anwalt

  • Mündliche Absprachen sind nicht vollstreckbar – im Streit zählen sie wenig
  • Der falsche Antrag (volle Sorge statt nur Aufenthaltsbestimmung) schadet oft mehr, als er nützt
  • Eigenmächtiges Handeln wird als fehlende Bindungstoleranz gewertet
  • Kontinuität entsteht mit jeder Woche – zulasten dessen, der wartet

Mit Expertise im Familienrecht

  • Der passende Antrag: volle Sorge, nur Aufenthaltsbestimmung oder Umgangsregelung
  • Einstweilige Anordnung, wenn es eilt (§ 49 FamFG) – oft in Tagen
  • Belastbare, gerichtlich gebilligte Vereinbarung statt mündlicher Zusage
  • Verfahrenskostenhilfe wird gleich mit beantragt (§ 76 FamFG)

Was kostet das – und wer zahlt?

Im Sorgerecht steht der Verfahrenswert im Gesetz. Die Kosten sind deshalb vorher bekannt.

Verfahrenswert 4.000 €, gesetzlich

In Kindschaftssachen – elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmung, Umgang – beträgt der Verfahrenswert nach § 45 Abs. 1 FamGKG regelmäßig 4.000 €. Bei einer einstweiligen Anordnung ist es die Hälfte (§ 41 FamGKG). Daraus ergeben sich die Gebühren, nicht aus einer Verhandlung.

Erstberatung gedeckelt

Für die Erstberatung von Verbrauchern gilt die gesetzliche Obergrenze von 190 € netto (§ 34 Abs. 1 S. 3 RVG). Die Kanzlei nennt die Kosten vor dem Gespräch – ohne Überraschung auf der Rechnung.

Verfahrenskostenhilfe statt Rechtsschutz

Ehrlich gesagt: Rechtsschutzversicherungen decken Familienrecht meist nur als Beratung, selten das Verfahren. Der Weg, der im Sorgerecht wirklich trägt, ist die Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG, §§ 114 ff. ZPO). Die Kanzlei beantragt sie mit.

Häufige Fragen

Wer hat das Sorgerecht, wenn die Eltern nicht verheiratet sind?
Zunächst allein die Mutter (§ 1626a Abs. 3 BGB). Gemeinsame Sorge entsteht durch übereinstimmende Sorgeerklärungen, durch Heirat oder durch gerichtliche Entscheidung. Der Vater kann sie nach § 1626a Abs. 2 BGB beantragen; das Gericht überträgt sie, wenn die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht – eine bewusst niedrige Hürde.
Brauche ich das volle Sorgerecht oder reicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Sehr häufig reicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die elterliche Sorge lässt sich in Teilbereiche aufspalten, und § 1671 BGB erlaubt ausdrücklich die Übertragung eines Teils. Ein Antrag auf die volle Sorge, wo nur der Wohnort streitig ist, wirkt vor Gericht oft überzogen und kann die eigene Position schwächen.
Ab welchem Alter zählt der Wille des Kindes?
Es gibt keine feste Grenze, aber Gewicht und Alter steigen zusammen. Das Familiengericht hört Kinder regelmäßig ab etwa drei Jahren persönlich an (§ 159 FamFG). Ab 14 Jahren kann ein Kind der Übertragung der Sorge auf einen Elternteil widersprechen (§ 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB). Bei sehr kleinen Kindern wird kein beachtlicher Kindeswille festgestellt; dort zählen Bindung und Kontinuität.
Der andere Elternteil ist mit dem Kind weggezogen – was jetzt?
Bei gemeinsamer Sorge ist der Wohnort des Kindes keine Alltagsangelegenheit nach § 1687 BGB, sondern von erheblicher Bedeutung – ein einseitiger Umzug ist deshalb nicht zulässig. In Betracht kommen ein Antrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Herausgabe des Kindes, bei Eilbedürftigkeit als einstweilige Anordnung (§ 49 FamFG). Bei einem Umzug ins Ausland kann zusätzlich das Haager Kindesentführungsübereinkommen greifen. Hier zählen Tage, nicht Monate.

Im Sorgerecht entscheidet nicht, wer recht hat – sondern wer rechtzeitig klärt.

Starten Sie die KI-Ersteinschätzung. Danach prüft eine Kanzlei mit Expertise im Familienrecht Ihren Fall – unverbindlich und mit klarer Kostenauskunft.

Maßstab jeder Entscheidung: das Kindeswohl (§ 1697a BGB)

KI-GESTÜTZTE RECHTSINFORMATION

Sie interagieren mit Lexi, einem KI-gestützten Rechtsinformationssystem.

Dies ist keine Rechtsberatung. Ein Anwalt sollte die Ergebnisse bewerten.

Expertise im Familienrecht

Sorgerecht & Unterhalt: klare Regeln statt Dauerstreit.

Für Mütter und Väter: Sichern Sie, was Ihnen und Ihrem Kind zusteht – fair, verbindlich und ohne Zermürbung.

Gut zu wissen: Unterhalt wirkt ab der Aufforderung – nicht rückwirkend. Früh klären lohnt sich für beide Seiten.

Was ist Ihr Ziel?

4,8/5 Bewertungenkostenlos & unverbindlichRückmeldung in 24 h

Warum klare Regeln beiden Seiten nützen

Ohne verbindliche Regelung entscheidet Verhandlungsmacht statt Recht: Mal zahlt einer zu viel, mal bekommt das Kind zu wenig – und der Umgang wird zum Druckmittel. Eine Kanzlei macht aus Streitpunkten feste Vereinbarungen: Betreuung, Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, Sonderkosten. Verbindlich für beide.

So läuft's

1Situation schildern: wenige kurze Fragen, 2 Minuten – Betreuung, Sorgerecht, aktuelle Regelung.
2Eine Kanzlei mit Expertise im Familienrecht prüft: Ihre Position und den besten Weg – mit klaren Kosten vorab.
3Sie entscheiden: Ein Mandat kommt nur zustande, wenn Weg und Preis für Sie stimmen.

Kurz beantwortet

Wie wird der Unterhalt berechnet?

Nach der Düsseldorfer Tabelle: Einkommen des zahlenden Elternteils und Alter des Kindes – dazu Betreuungsanteile und Sonderkosten. Eine Kanzlei zeigt den korrekten Betrag, egal ob Sie zahlen oder erhalten.

Kann mir das Sorgerecht „weggenommen“ werden?

Das gemeinsame Sorgerecht ist der gesetzliche Regelfall und bleibt fast immer bestehen. Im Alltag entscheidend sind Betreuung und Umgang – und genau die lassen sich fair und verbindlich regeln.

Was kostet mich das?

Die Ersteinschätzung ist kostenlos, vor einem Mandat erhalten Sie die Kosten schriftlich. Manche Rechtsschutzversicherungen übernehmen eine Erstberatung im Familienrecht; bei geringem Einkommen kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht.